Byblos Restaurant
Das beste libanesische Essen in Düsseldorf
Gastronomie - Was gilt in NRW für Restaurants, Kneipen und Cafés?
Für Gäste in gastronomischen Einrichtungen gelten mittlerweile keine landesweiten Corona-Einschränkungen mehr. Die Maskenpflicht und die 3G-Regel sind aufgehoben.
Inhaberinnen und Inhaber von gastronomischen Einrichtungen können aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Auf diese Weise kann es vereinzelt trotzdem noch vorkommen, dass Gäste eine Maske tragen müssen oder dass ein Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen Negativtest nötig ist.
Anfang April teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mit: „Ich rate dringend dazu, zum eigenen Schutz und vor allem auch zum Schutz besonders gefährdeter Mitmenschen die Maske in vollen Innenräumen zumindest so lange weiterhin zu tragen, bis die Infektionszahlen wirklich deutlich zurückgegangen sind.“
Über dieses Thema berichtete am 02.03.2022 auch die „Aktuelle Stunde“ im WDR Fernsehen.